Technik
Im Test: Laserpistolen
Fehlmessungen sind an der Tagesordnung
Beweise für fehlerhafte Messungen von Laserpistolen gab es bisher nicht. Doch jetzt sind Zweifel aufgekommen. Nach einer Umfrage des ADAC unter Eichämtern sind immerhin rund ein Prozent aller Geräte, die routinemäßig überprüft werden, nicht richtig eingestellt. Obwohl die Beamten sie vor und nach jedem Einsatz testen. Bundesweit könnte es deshalb - so der ADAC - bis zu einer halben Million Messungen mit fehlerhaften Laserpistolen geben, die unbemerkt bleiben.
Doch auch bei korrekt justierten Geräten kann es zu Fehlmessungen kommen. Auf einem Flugplatz im Allgäu hat der Autoclub zusammen mit versierten Sachverständigen verschiedene Fahrsituationen simuliert. Messdistanz: zwischen 150 und rund 1000 Meter.
Bei der Lasermessung wird der Lichtstrahl vom angepeilten Fahrzeug zurückgeworfen - am stärksten reflektiert meistens das Kennzeichen.
Erster Versuch:
Ein stehendes Auto. Auf dessen Fahrspur dahinter fährt ein zweiter PKW. Obwohl die Tester den stehenden Wagen anpeilen, messen sie mehrmals Geschwindigkeiten von rund 20 bis 30 km/h. Diese stammen von dem fahrenden Auto.
Erklärung: Der Laserstrahl geht durch die Scheibe und trifft das zweite Auto, das stärker reflektiert.
Der Test hat gezeigt, dass das Ergebnis, also der Messwert, nicht das Problem darstellt, sondern die eindeutige Messwertzuordnung, meint der Sachverständige Dieter Rachel.
Zweiter Versuch:
Ein Testwagen fährt eine Fahrspur versetzt hinter dem stehenden Fahrzeug. Wieder messen die Prüfer eine Geschwindigkeit, obwohl sie auf den geparkten Wagen zielen. Erklärung: Beim Laserstrahl handelt es sich nicht um einen Punkt, sondern um eine kreisförmige Fläche. Sie ist umso größer, je weiter der Weg ist, den der Strahl zurücklegt.
Da kann leicht ein zweites Auto, das parallel fährt oder überholt, in den Messbereich geraten. Dieser ist bei unseren Geräten durch einen äußeren schwarzen Ring gekennzeichnet. Doch bei vielen Laserpistolen markiert nur ein roter Punkt die Mitte des Messbereichs.
Dieter Rachel erklärt:
"Das bedeutet, dass der Messbeamte auch die Grenzbereiche des verwendeten Gerätes kennen muss. Meine Erfahrung bundesweit: Erhebliche Lücken im Gerichtssaal."
Immer wieder ziehen Autofahrer vor Gericht, weil sie der Meinung sind, sie waren nicht zu schnell. Doch die Chancen, sich erfolgreich zu wehren, sind gering. Meist behauptet der Beamte, die Messung sei ordnungsgemäß durchgeführt worden. In der Regel glaubt der Richter ihm. Deshalb fordert der ADAC, dass um sichere Messwerte in jeder Situation bekommen zu können und sie auch prüfbar zu machen, die Geräte künftig über eine Videoausstattung verfügen müssen beziehungsweise eine Fotoregistrierung vorgeschrieben werden muss.
So wie in der Schweiz. Dort ist der Bildbeweis Vorschrift. In Deutschland stellen sich die Behörden quer. Zu teuer. Und zu viel Arbeit, heißt es etwa in Baden-Württemberg zu dieser Forderung.
Quelle: Rasthaus 26-8-2006