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A3Q Info

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Friday, 19. October 2007, 09:34

Führerschein: Künftige Neuregelungen

Den Führerschein machen und damit bis ans Ende des Lebens fahren dürfen - das gilt in Zukunft nicht mehr. Denn mit der dritten EU-Führerscheinrichtlinie kommt Bewegung ins Thema Fahrerlaubnis

Eine Neuerung wird sein, dass der Führerschein als Dokument in regelmäßigen Abständen gegen ein neues Exemplar getauscht werden muss. Auch andere bekannte Regeln ändern sich - Motorradfahrer haben sich ebenso wie Eigner von Caravans und größeren Anhängern auf neue Vorschriften einzustellen. Während das Gros der Änderungen jedoch erst in einigen Jahren Realität wird, hat man in einem anderen Bereich schon durchgegriffen: beim Thema EU-Führerschein

Führerscheintourismus wird unterbunden

Dem "Führerscheintourismus" wird mit der neuen Richtlinie ein Riegel vorgeschoben. Grundsätzlich gilt, dass die einzelnen EU-Staaten für die Umsetzung in nationales Recht bis zum Jahr 2013 Zeit haben. Doch bereits mit dem in Kraft treten der Richtlinie am 19. Januar 2007 hat man im Hinblick auf eine Rechtslücke gehandelt, die es erlaubte, bei entzogener Fahrerlaubnis im Ausland für Ersatz zu sorgen.

"Im Rahmen des so genannten Führerscheintourismus haben einige Autofahrer im europäischen Ausland eine neue Fahrerlaubnis erworben, weil ihnen die deutsche Erlaubnis entzogen worden war und sie zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung mussten", erläutert Sven Rademacher vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) in Bonn. Die ausländischen Führerscheine ermöglichten solchen Autofahrern das Lenken des Fahrzeugs dann auch in Deutschland wieder.


"Seit dem 19. Januar ist es nun nicht mehr so, dass ein solcher Führerschein in Deutschland zum Fahren berechtigt, wenn hier schon ein Entzug der Fahrerlaubnis vorgenommen wurde", sagt ADAC-Jurist Markus Schäpe in München. Wer eine ausländische Fahrerlaubnis besitzt, darf also nicht mehr fahren, wenn ihr Ausstellungsdatum nach dem 19. Januar liegt. Laut Sven Rademacher kam Führerscheintourismus bisher recht häufig vor: "Allein in den vergangenen eineinhalb Jahre sind mehr als 2.100 Fahrer mit ausländischen Führerscheinen aufgefallen." Die Dunkelziffer wird jedoch weit höher eingeschätzt.




Führerschein in Zukunft befristet

Noch einige Jahre entfernt dürften dagegen die Umsetzungen weiterer Regeln sein. "Spätestens ab dem Jahr 2013 wird aber der Führerschein als solcher auf zehn Jahre befristet", sagt Peter Glowalla von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BFV) in Berlin. Das bedeutet jedoch nicht, dass alle zehn Jahre eine Führerscheinprüfung gemacht werden muss - es geht allein um das Dokument. "Es wird ein Austausch des Führerscheins vorgenommen", bestätigt Markus Schäpe. Ein Grund dafür ist, dass der Führerschein dadurch mit einem aktuellen Foto des Fahrers versehen wird - damit kein 60-Jähriger einen alten "Lappen" inklusive Jugendfoto bei sich trägt. Die Identifizierung soll so erleichtert werden.

[hr]
Weiterführende Links

[URL=http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse-,1447/EU-Fuehrerschein.htm]Alles wissenswerte zum neuen EU-Führerschein[/URL]

Ein kleiner Führerscheintest

Quelle:AMS