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A3Q Info

Schüler

  • »A3Q Info« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 94

Registrierungsdatum: 4. Oktober 2007

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Montag, 8. Oktober 2007, 09:16

Ihr Recht....als Falschparker


Wird ein Fahrzeug auf einem als Privatparkplatz gekennzeichneten fremden (hier: Firmen-)Grundstück rechtswidrig geparkt, so kann der Besitzer des Grundstückes das geparkte Fahrzeug abschleppen und sich die hierdurch entstehenden Kosten erstatten lassen. Dies ist auch dann „verhältnismäßig, wenn die Störung auf andere Art und Weise hätte beseitigt werden können“

Az.: Amtsgericht Hamburg, 5 C 139/05

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2

Montag, 8. Oktober 2007, 22:31

Es geht sogar noch viel Teurer.

Wer die Nummer des Falschparkers hat kann mithilfe von Anwalt und Detektei eine Abmahnung dem Falschparker zukommen lassen und sich eine Unterlassenserklärung unterschreiben lassen.

Der Witz bei der Sache besteht darin das man berechtigt ist, sich die Kosten für Anwalt und Detektei vom Falschparker "erstatten" zu lassen.

Da sind schnell einige 100 Ö drin.

Der Falschparker kommt dann sicher nicht so schnell wieder.
Ich bin ein Indianer
http://www.echannoverindians.de